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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt: Anbringen der Frostschutz-Abdeckung am Auto zählt nicht zum Arbeitsweg

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Nachdem sich eine Frau beim Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung auf dem Weg zur Arbeit den Knöchel gebrochen hatte, entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle.
Halle/MZ - Wer sich beim Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto auf dem Weg zur Arbeit verletzt, darf das nicht als Arbeitsunfall geltend machen. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (LSG) in Halle entschieden. Zuvor hatte eine Frau beim LSG Klage eingereicht, nachdem sie sich

Kein Arbeitsunfall: Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung am Auto gehört nicht zum Arbeitsweg - Rechtsanwaltskanzlei – Hammer Rechtsanwälte in Hildesheim

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